lexiara

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Diese Richtlinie gilt für Aerosolpackungen gemäß der Begriffsbestimmung des Artikels 2 , mit Ausnahme solcher Aerosolpackungen , deren Behälter ein Gesamtfassungsvermögen von weniger als 50 ml aufweist und solcher , deren Behälter ein grösseres Gesamtfassungsvermögen hat , als es unter 3.1 , 4.1.1 , 4.2.1 , 5.1 und 5.2 des Anhangs zu dieser Richtlinie angegeben ist .

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-11-04 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.