lexiara

art_17__para

Bei Ableitungen in grenzueberschreitende Grundwasserschichten unterrichtet die zuständige Behörde des Mitgliedstaats, die beabsichtigt, diese Ableitungen zu genehmigen, vor Erteilung einer Genehmigung die betroffenen anderen Mitgliedstaaten. Auf Antrag eines der betroffenen Mitgliedstaaten finden vor Erteilung einer Genehmigung Konsultationen statt, an denen die Kommission teilnehmen kann.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-10-12 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.