lexiara

preamble_12

Es erscheint notwendig, in Verbindung mit dieser Angleichung der Rechtsvorschriften eine gemeinschaftliche Aktion auf dem Gebiet des Umweltschutzes und der Verbesserung der Lebensqualität durchzuführen. Es ist daher angezeigt, in diesem Bereich einige spezifische Bestimmungen vorzusehen. Der Vertrag sieht die zu diesem Zweck erforderlichen Aktionsbefugnisse jedoch nicht vor ; somit ist Artikel 235 des Vertrages anzuwenden.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-10-12 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.