-
bei färbenden Stoffen ist die " E " -Nummer zu verwenden , unter der sie in der Richtlinie 78/25/EWG des Rates vom 12 . Dezember 1977 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Stoffe , die Arzneimitteln zum Zweck der Färbung hinzugefügt werden können ( 1 ) , geändert durch die Richtlinie 81/464/EWG ( 2 ) , aufgeführt werden .
← - · All articles · anx_1__continuation__2 →
Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-11-06 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.