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preamble_25

Um zu gewährleisten , daß im Verkehr mit diesen Erzeugnissen und den Futtermitteln , die diese Erzeugnisse enthalten , die Bestimmungen dieser Richtlinie eingehalten werden , müssen die Mitgliedstaaten geeignete Überwachungsmaßnahmen vorsehen .

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-11-04 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.