lexiara

preamble_27

Es ist unerläßlich , ein Gemeinschaftsverfahren zu schaffen , damit einerseits die Bestimmungen des Anhangs und die Leitlinien für die Einreichung der Unterlagen über bestimmte Erzeugnisse auf dem laufenden gehalten werden und damit andererseits gegebenenfalls Kriterien für die Zusammensetzung und die Reinheit sowie für die physikalisch-chemischen und die biologischen Eigenschaften dieser Erzeugnisse entsprechend der Entwicklung der wissenschaftlichen und technischen Erkenntnisse festgelegt werden können .

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-11-04 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.