art_6__para_10__continuation__9
Council Directive 89/647/EEC of 18 December 1989 on a solvency ratio for credit institutions · European Union
Artikel 11 ( 1 ) Kreditinstitute, deren Mindestköffizient zu dem in Artikel 12 Absatz 1 vorgeschriebenen Zeitpunkt den in Artikel 10 Absatz 1 vorgeschriebenen Satz von 8 % nicht erreicht, sind gehalten, sich diesem Satz stufenweise anzunähern . Solange sie dieses Ziel nicht erreicht haben, dürfen sie nicht zulassen, daß der Koeffizient unter die erreichte Stufe absinkt . Tritt eine solche Schwankung dennoch ein, so sollte sie zeitlich begrenzt sein und ihr Grund den zuständigen Behörden mitgeteilt werden .
Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-11-05 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.