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Das genaue bilanztechnische Verfahren zur Berechnung des Solvabilitätsköffizienten muß die Bestimmungen der Richtlinie 86/635/EWG des Rates vom 8 . Dezember 1986 über den Jahresabschluß und den konsolidierten Abschluß von Banken und anderen Finanzinstituten ( 6 ) berücksichtigen, mit der einige Anpassungen der Richtlinie 83/349/EWG des Rates ( 7 ), geändert durch die Akte über den Beitritt Spaniens und Portugals, vorgenommen wurden; bis zur Umsetzung der genannten Richtlinien in innerstaatliches Recht wird die Verwendung eines bestimmten bilanztechnischen Verfah -

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-11-05 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.