lexiara

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Es kann von Zeit zu Zeit erforderlich sein, technische Änderungen an einzelnen Regelungen dieser Richtlinie vorzunehmen, um neuen Entwicklungen im Bankensektor Rechnung zu tragen . Die Kommission wird solche Änderungen erforderlichenfalls im Rahmen der ihr nach dem Vertrag übertragenen Durchführungsbefugnisse vornehmen, nachdem sie den Beratenden Bankenausschuß konsultiert hat . Der Ausschuß wird in diesem Fall als "Regelungsausschuß" tätig werden, so wie es in den Verfahrensregeln gemäß Artikel 2 ( Verfahren III Variante b ) ) des Beschlusses 87/373/EWG des Rates vom 13 . Juli 1987 zur Festlegung der Modalitäten für die Ausübung der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse ( 8 ) vorgesehen ist -

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-11-05 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.