lexiara

preamble_40

Die Mitgliedstaaten unterrichten die Kommission über die von ihnen gewährten Ausnahmen, um sicherzustellen, daß sie nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen . Spätestens drei Jahre nach Annahme dieser Richtlinie unterbreitet die Kommission dem Rat einen Bericht, dem sie erforderlichenfalls geeignete Vorschläge beifügt .

· All articles ·

Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-11-05 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.