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Council Directive 89/647/EEC of 18 December 1989 on a solvency ratio for credit institutions · European Union
Die Mitgliedstaaten unterrichten die Kommission über die von ihnen gewährten Ausnahmen, um sicherzustellen, daß sie nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen . Spätestens drei Jahre nach Annahme dieser Richtlinie unterbreitet die Kommission dem Rat einen Bericht, dem sie erforderlichenfalls geeignete Vorschläge beifügt .
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-11-05 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.