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preamble_43

- "Zone A" bezeichnet alle Mitgliedstaaten und alle anderen Vollmitgliedstaaten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ( ÖCD ) sowie die Länder, die mit dem Internationalen Währungsfonds ( IWF ) besondere Kreditabkommen im Zusammenhang mit dessen Allgemeinen Kreditvereinbarungen ( AKV ) getroffen haben .

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-11-05 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.