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preamble_45

- "Kreditinstitute der Zone A" sind alle gemäß Artikel 3 der Richtlinie 77/780/EWG in den Mitgliedstaaten zugelassenen Kreditinstitute einschließlich ihrer Zweigstellen in Drittländern sowie alle unter die Definition nach Artikel 1 erster Gedankenstrich der Richtlinie 77/780/EWG fallenden privaten und öffentlichen Unternehmen, die in anderen Ländern der Zone A zugelassen sind, einschließlich ihrer Zweigstellen .

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-11-05 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.