Artikel 12
( 1 ) Artikel 8 Absatz 3 und die Artikel 10 und 11 der Richtlinie 64/433/EWG ( 8 ), zuletzt geändert durch die Richtlinie 88/657/EWG ( 9 ), werden aufgehoben . ( 2 ) Artikel 5 Absätze 3 und 4 und die Artikel 9, 10 und 11 der Richtlinie 71/118/EWG ( 10 ), zuletzt geändert durch die Richtlinie 88/657/EWG, werden aufgehoben . ( 3 ) In der Richtlinie 72/461/EWG ( 11 ), zuletzt geändert durch die Richtlinie 87/489/EWG ( 12), ii ) werden Artikel 5 Absätze 2, 3, 4 und 5 sowie die Artikel 6 und 8 aufgehoben; ii ) werden in Artikel 8a die Bezuege auf Artikel 8 durch den Bezug auf den Artikel 9 der Richtlinie 89/662/EWG ersetzt . ( 4 ) Artikel 7 Absatz 3 sowie die Artikel 12 und 16 der Richtlinie 77/99/EWG ( 13 ), zuletzt geändert durch die Richtlinie 89/227/EWG ( 14 ), werden aufgehoben . ( 5 ) In der Richtlinie 80/215/EWG ii ) werden Artikel 5 Absätze 2, 3, 4 und 5 und die Artikel 6 und 7 aufgehoben; ii ) werden in Artikel 7a die Bezuege auf Artikel 7 durch den Bezug auf Artikel 9 der Richtlinie 89/662/EWG ersetzt . ( 6 ) Artikel 5 Absätze 3 und 4 und die Artikel 7, 8 und 12 der Richtlinie 85/397/EWG ( 15 ), zuletzt geändert durch die Verordnung ( EWG ) Nr . 3768/85 (16 ), werden aufgehoben . ( 7 ) Artikel 10 Absätze 1 und 3 der Richtlinie 88/657/EWG werden aufgehoben . ( 8 ) Die Artikel 8 und 9 der Richtlinie 89/437/EWG ( 17 ) werden aufgehoben . ( 9 ) In Anhang B der Richtlinie 72/462/EWG ( 18 ) ist der Bescheinigung hinzuzufügen : "Name und Anschrift des Erstempfängers ."
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-11-02 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.