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art_7__continuation

b ) - Dem Absender kann jedoch in den Fällen, in denen Mängel hinsichtlich der Bescheinigung bzw . des Dokuments festgestellt werden, eine Frist zur Behebung der Mängel eingeräumt werden, bevor von der letztgenannten Möglichkeit Gebrauch gemacht wird .

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-11-02 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.