Artikel 25
Inkrafttreten ( 1 ) Diese Verordnung tritt am 21 . September 1990 in Kraft . ( 2 ) Diese Verordnung findet keine Anwendung auf Zusammenschlüsse, die vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung Gegenstand eines Vertragsabschlusses oder einer Veröffentlichung im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 gewesen oder durch einen Erwerb im Sinne derselben Vorschrift zustande gekommen sind; auf keinen Fall findet sie Anwendung auf Zusammenschlüsse hinsichtlich deren eine für den Wettbewerb zuständige Behörde eines Mitgliedstaats vor dem vorgenannten Zeitpunkt ein Verfahren eröffnet hat . Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat .
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-10-12 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.