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Council Regulation (EEC) No 4064/89 of 21 December 1989 on the control of concentrations between undertakings · European Union
10 . Es ist deshalb angezeigt, den Anwendungsbereich dieser Verordnung nach Maßgabe der geographischen Ausdehnung der Tätigkeit der beteiligten Unternehmen zu bestimmen und durch Schwellenwerte einzugrenzen, damit Zusammenschlüsse von gemeinschaftsweiter Bedeutung erfasst werden . Am Ende einer ersten Anwendungsphase dieser Verordnung sind diese Schwellen anhand der bis dahin gewonnenen Erfahrungen zu überprüfen .
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-10-12 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.