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Council Regulation (EEC) No 4064/89 of 21 December 1989 on the control of concentrations between undertakings · European Union
19 . Ausserdem ist das Recht der beteiligten Unternehmen zu gewährleisten, nach der Einleitung des Verfahrens von der Kommission angehört zu werden . Auch den Mitgliedern der geschäftsführenden oder der aufsichtsführenden Unternehmen und den anerkannten Vertretern der Arbeitnehmer der beteiligten Unternehmen sowie Dritten, die ein berechtigtes Interesse darlegen, ist Gelegenheit zur Äusserung zu geben .
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-10-12 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.