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Der Zugang zur Ausübung der freien Dienstleistung muß Verfahren unterliegen, die sicherstellen, daß das Unternehmen die Vorschriften sowohl hinsichtlich der Finanzgarantien als auch der Versicherungsbedingungen und der Tarife einhält . Diese Verfahren können vereinfacht werden, soweit die im Dienstleistungsbereich ausgeuebte Tätigkeit Versicherungsnehmer betrifft, die aufgrund der Besonderheiten der Verpflichtung, die sie einzugehen beabsichtigen, keinen besonderen Schutz in dem Staat der Verpflichtung brauchen .

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-10-30 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.