lexiara

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Die Aufnahme eines Wirkstoffs in Anhang I wird nach dem Verfahren des Artikels 19 beschlossen. Nach diesem Verfahren wird auch über folgendes entschieden: die etwaigen Voraussetzungen für diese Aufnahme, die gegebenenfalls nötigen Änderungen an Anhang I, die Streichung eines Wirkstoffs aus Anhang I, wenn er eine Voraussetzung nach Artikel 5 Absätze 1 und 2 nicht mehr erfuellt.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-10-29 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.