lexiara

art_14__para

Das Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial und von Pflanzen von Obstarten, die die Vorschriften und Bedingungen dieser Richtlinie erfuellen, darf hinsichtlich der Versorger, des Pflanzenschutzes, des Nährsubstrats und der Prüfungsregelung keinen anderen Beschränkungen für das Inverkehrbringen unterworfen werden, als sie in dieser Richtlinie festgelegt sind.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-11-05 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.