lexiara

art_25__para

Die Kommission prüft binnen fünf Jahren nach Annahme dieser Richtlinie die Ergebnisse ihrer Durchführung und unterbreitet dem Rat einen Bericht mit den gegebenenfalls erforderlich werdenden Änderungsvorschlägen.

· All articles ·

Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-11-05 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.