lexiara

d)

Basismaterial: Vermehrungsmaterial, das unmittelbar oder in einer begrenzten Anzahl von Stufen vegetativ aus Vorstufenmaterial nach allgemein anerkannten Verfahren im Hinblick auf die Erhaltung der Sortenechtheit einschließlich der einschlägigen Merkmale ihres pomologischen Wertes, die nach dem Verfahren des Artikels 21 festgelegt werden können, sowie die Verhütung von Pflanzenkrankheiten gewonnen wurde, das zur Erzeugung von zertifiziertem Material bestimmt ist, das die Anforderungen an das Basismaterial gemäß der betreffenden Artentabelle nach Artikel 4 erfuellt und das bei einer amtlichen Prüfung als die vorgenannten Anforderungen erfuellendes Vermehrungsmaterial anerkannt wurde;

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-11-05 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.