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virusgetestetes Material ( "vt"): Material, das nach international anerkannten wissenschaftlichen Verfahren geprüft und als infektionsfrei befunden wurde, das sich in der Vegetationsprüfung als frei von Symptomen von Viren oder virusartigen Schaderregern erwiesen hat, unter Bedingungen, die die Infektionsfreiheit sicherstellen, erhalten wurde und als frei von bestimmten gefährlichen Viren und virusartigen Schaderregern befunden wird, die in der Gemeinschaft bei der betreffenden Art endemisch und geeignet sind, den Wert des Materials zu mindern; als virusgetestet gilt ferner Material, das vegetativ unmittelbar von solchem Material in einer spezifischen Anzahl von Stufen gewonnen wurde, sich in der Vegetationsprüfung als frei von Symptomen von Viren und virusartigen Schaderregern erwiesen hat und unter Bedingungen, die die Infektionsfreiheit sicherstellen, erzeugt und erhalten wurde. Die spezifische Anzahl von Stufen wird in der betreffenden Artentabelle nach Artikel 4 festgelegt;
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-11-05 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.