lexiara

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Die zuständige amtliche Stelle erteilt einem Labor in bezug auf die von ihm durchgeführten Testtätigkeiten eine Zulassung, wenn nachgeprüft wurde, daß das Labor, die Verfahren, die Einrichtungen und das Personal den Anforderungen dieser Richtlinie, die nach dem Verfahren des Artikels 21 näher bestimmt werden, entsprechen. Die Zulassung ist zu erneuern, wenn ein Labor beschließt, andere als diejenigen Tätigkeiten durchzuführen, für die es zugelassen wurde.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-11-05 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.