lexiara

(2)

Vorstufenmaterial, Basismaterial und zertifiziertes Material wird nur dann zertifiziert, wenn es einer der in Artikel 9 Absatz 2 Ziffer i) genannten Sorten angehört und den für die betreffende Kategorie in der Tabelle nach Artikel 4 genannten Anforderunegn entspricht, Die Kategorie wird in dem in Artikel 11 genannten amtlichen Dokument aufgeführt. Was den Sortenaspekt anbelangt, so kann bei den gemäß Artikel 4 zu erstellenden Artentabellen eine Ausnahme für die Unterlagen vorgesehen werden, deren Material keiner Sorte angehört.

· All articles ·

Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-11-05 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.