lexiara

(5)

Für die in Absatz 2 Ziffer i) genannte amtliche Eintragung sind gemäß dem Verfahren des Artikels 21 nach dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik folgende Anforderungen festzulegen: die amtlichen Zulassungsvoraussetzungen; sie umfassen insbesondere die Kriterien Unterscheidbarkeit, Beständigkeit und hinreichende Homogenität; die bei der Prüfung der jeweiligen Sorte mindestens zu erfassenden Merkmale; die Prüfungsmindestanforderungen; die Hoechstdauer der amtlichen Sortenzulassung.

· All articles ·

Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-11-05 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.