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Es entspricht derzeitigen landwirtschaftlichen Gepflogenheiten, zu verlangen, daß bestimmtes Vermehrungsmaterial und bestimmte Pflanzen von Obstarten amtlich als virusfrei - d. h. als frei von allen bekannten Viren und virusartigen Schaderregern - eingestuft sind oder daß sie virusgetestet - d. h. frei von besonderen Viren und virusartigen Schaderregern, die den Nutzwert von Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten mindern - sind.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-11-05 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.