lexiara

a)

bei Anwendung des Sulfatverfahrens: "feste Abfälle": unlösliche Erzrückstände, die bei dem Herstellungsverfahren von der Schwefelsäure nicht aufgeschlossen werden; Grünsalz (Copperas), d. h. kristallines Eisensulfat (FeSO47H2O); "stark saure Abfälle": Mutterlaugen, die in der Filtrationsphase nach Hydrolyse der Titansulfatlösung anfallen. Werden diese Mutterlaugen mit schwach sauren Abfällen, die insgesamt mehr als 0,5 % (L) freie Schwefelsäure und verschiedene Schwermetalle enthalten, vermischt (3), so gilt diese Mischung als stark saurer Abfall; "behandelte Abfälle": Filtersalze, Schlämme und fluessige Abfälle, die bei der Behandlung (Konzentrierung oder Neutralisierung) von stark sauren Abfällen anfallen und verschiedene Schwermetalle enthalten, nicht jedoch neutralisierte und gefilterte bzw. geklärte Abfälle, die Schwermetalle nur in Spuren enthalten und die vor jeglicher Verdünnung einen pH-Wert von mehr als 5,5 aufweisen; "schwach saure Abfälle": Waschwässer, Kühlwässer, Kondensate und sonstige Schlämme und fluessige Abfälle ausser den in den vorstehenden Definitionen eingeschlossenen, die 0,5 % oder weniger freie Salzsäure enthalten; "neutralisierte Abfälle": jede Flüssigkeit, die einen pH-Wert von mehr als 5,5 aufweist, Schwermetalle nur in Spuren enthält und unmittelbar durch Filtern oder Klären aus stark oder schwach sauren Abfällen gewonnen wird, nachdem diese einer Behandlung zur Verringerung des Säure- und Schwermetallgehalts unterzogen worden sind; "Staub": alle Arten von Staub aus Produktionsanlagen, insbesondere Erz- und Pigmentstaub; "SOx": gasförmiges Schwefeldioxid und Schwefeltrioxid aus den verschiedenen Stufen des Herstellungs- bzw. internen Abfallbehandlungsverfahrens, einschließlich Säuretröpfchen;

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-10-12 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.