lexiara

13.

"geregelter Markt": ein Markt für Finanzinstrumente im Sinne des Abschnitts B des Anhangs, der in das Verzeichnis gemäß Artikel 16 eingetragen ist, das von dem Mitgliedstaat erstellt wird, welcher der Herkunftsmitgliedstaat im Sinne von Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe c) ist, der regelmässig funktioniert, der dadurch gekennzeichnet ist, daß die Funktionsbedingungen des Marktes, die Bedingungen für den Zugang zum Markt sowie, wenn die Richtlinie 79/279/EWG Anwendung findet, die in dieser Richtlinie festgelegten Bedingungen für die Zulassung zur Notierung und, wenn die genannte Richtlinie keine Anwendung findet, die Bedingungen, die diese Finanzinstrumente erfuellen müssen, um tatsächlich auf dem Markt gehandelt werden zu können, durch Bestimmungen festgelegt sind, die von den zuständigen Behörden erlassen oder genehmigt wurden, auf dem alle Melde- und Transparenzvorschriften, welche nach den Artikeln 20 und 21 gelten, eingehalten werden müssen.

Cited at article level by

Regulation (EC) No 1606/2002 of the European Parliament and of the… (EU) — sign in to see which provisions, and what they say.

· All articles ·

Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-10-27 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.