lexiara

(ii)

müssen die für einen bestimmten Kurs und eine bestimmte Menge angekündigten Bedingungen die Bedingungen sein, zu denen die Anleger ein solches Geschäft tätigen können.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-10-27 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.