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Council Directive 93/22/EEC of 10 May 1993 on investment services in the securities field · European Union
Firmen, deren Wertpapierdienstleistung ausschließlich darin besteht, auf einem Finanztermin- oder Optionsmarkt nur für eigene Rechnung oder für Rechnung anderer Mitglieder des gleichen Marktes tätig zu werden oder für diese einen Preis zu machen, und die durch eine Garantie seitens eines Clearingmitglieds des gleichen Marktes abgedeckt sind. Die Verantwortung für die Erfuellung der von einer solchen Firma abgeschlossenen Geschäfte muß von einem Clearingmitglied des gleichen Marktes übernommen werden;
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-10-27 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.