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Es ist dafür Sorge zu tragen, daß während des Zeitraums, in dem diese Verkäufe gemäß Artikel 28k der Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessensgrundlage (5) zulässig sind, der reale Wert der Waren beibehalten wird, die in Tax-free-Verkaufsstellen an Reisende verkauft werden können, welche im innergemeinschaftlichen Luft- oder Seeverkehr reisen -
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-10-22 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.