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preamble_16

(10) Das Geänderte Übereinkommen sieht ein vereinfachtes Verfahren für Änderungen seiner Bestimmungen vor. Es muß sichergestellt sein, daß die Beschlußfassung auf Gemeinschaftsebene den Erfordernissen dieses Verfahrens Rechnung trägt.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-11-01 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.