lexiara

preamble_18

(12) Die Möglichkeit, die ECE-Regelungen, die in dem von der Gemeinschaft angenommenen Verzeichnis aufgeführt sind, gemäß Artikel 1 Absatz 6 des Geänderten Übereinkommens nicht länger anzuwenden, wird durch den Beitritt nicht berührt. Diese Einstellung der Anwendung wird insbesondere die Fälle betreffen, in denen die Gemeinschaft strengere Grenzwerte für Schadstoff- und Geräuschemissionen festlegt und die jeweiligen ECE-Regelungen nicht entsprechend geändert werden.

· All articles ·

Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-11-01 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.