17.
In Übereinstimmung mit Artikel 2 Buchstabe t) der Verordnung bezeichnet das Zeichen " " vor einer Zahl neben dem Namen einer Art oder eines höheren Taxons des Anhangs B wie folgt jene Teile von und Erzeugnisse aus Exemplaren der Art oder des höheren Taxons, auf welche die Verordnung Anwendung findet: 1 alle Teile und Erzeugnisse, ausgenommen: Samen, Sporen und Pollen (einschließlich Pollinien) und Sämlinge oder In-vitro-Zellkulturen in festem oder fluessigem Medium, die in sterilen Behältern befördert werden; 2 alle Teile und Erzeugnisse, ausgenommen: Sporen und Pollen, Sämlinge oder In-vitro-Zellkulturen in festem oder fluessigem Medium, die in sterilen Behältern befördert werden, chemische Erzeugnisse; 3 Wurzeln und ohne weiteres erkennbare Teile davon; 4 alle Teile und Erzeugnisse, ausgenommen: Samen und Pollen, Sämlinge oder In-vitro-Zellkulturen in festem oder fluessigem Medium, die in sterilen Behältern befördert werden, Früchte sowie Teile und Erzeugnisse aus solchen, welche von außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets eingebürgerten oder von künstlich vermehrten Pflanzen stammen, und einzelne Stammglieder (Scheiben) sowie Teile und Erzeugnisse davon, welche von außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets eingebürgerten oder künstlich vermehrten Exemplaren der Gattung Opuntia, Untergattung Opuntia spp. stammen; 5 Stämme oder Holzblöcke, Bretter und Furnier; 6 Blöcke, Holzschnitzel und unverarbeitetes aufgebrochenes Material; 7 alle Teile und Erzeugnisse, ausgenommen: Samen und Pollen (einschließlich Pollinien), Sämlinge oder In-vitro-Gewebekulturen in festem oder fluessigem Medium, die in sterilen Behältern befördert werden; Schnittblumen von künstlich vermehrten Pflanzen und Früchte sowie Teile und Erzeugnisse davon, aus künstlich vermehrten Vanillen der Gattung Vanilla stammend; 8 alle Teile und Erzeugnisse, ausgenommen: Samen und Pollen, Sämlinge oder In-vitro-Gewebekulturen in festem oder fluessigem Medium, die in sterilen Behältern befördert werden; fertige pharmazeutische Produkte.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-11-07 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.