anx_V__para__132
Hat die vorangegangene überblicksweise Überwachung jedoch ergeben, dass der betreffende Wasserkörper einen guten Zustand erreicht hat, und bei der Überprüfung der Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten nach Anhang II keine Änderungen der Auswirkungen auf den Wasserkörper nachgewiesen worden sind, so wird die überblicksweise Überwachung während des Zeitraums von drei aufeinanderfolgenden Bewirtschaftungsplänen für die Einzugsgebiete einmal durchgeführt.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as consolidated on 2026-05-10; changes after this date are not shown.