anx_V__para__201
— bei Grundwasserkörpern, bei denen den Untersuchungen zufolge die Gefahr besteht, dass sie die in Artikel 4 genannten Umweltziele nicht erreichen, eine ausreichende Häufigkeit der Messungen zu gewährleisten, um die Auswirkung von Entnahmen und Einleitungen auf den Grundwasserspiegel beurteilen zu können;
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as consolidated on 2026-05-10; changes after this date are not shown.