lexiara

anx_V__para__254

Die Mitgliedstaaten können ferner in den Bewirtschaftungsplänen für die Einzugsgebiete das Ausmaß jeglicher Abweichungen von den Qualitätsnormen für die in Unterabsatz 1 Buchstaben a und b aufgeführten Stoffe darstellen. Die Mitgliedstaaten, die solche zusätzliche Karten vorlegen, bemühen sich, für Vergleichbarkeit dieser Karten auf Ebene der Einzugsgebiete und auf Unionsebene zu sorgen.

National law under this provision

1 national measure recorded under this provision, in 1 form — sign in to view the analysis.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as consolidated on 2026-05-10; changes after this date are not shown.