ii)
Für erheblich veränderte und künstliche Wasserkörper wird die Einstufung des ökologischen Potentials für den jeweiligen Wasserkörper durch die jeweils niedrigeren Werte für die Ergebnisse der biologischen und der physikalisch-chemischen Überwachung für die entsprechend der ersten Spalte der nachstehenden Tabelle eingestuften relevanten Qualitätskomponenten dargestellt. Die Mitgliedstaaten erstellen für jede Flussgebietseinheit eine Karte, auf der die Einstufung des ökologischen Potentials für jeden Wasserkörper mit einer Farbkennung dargestellt wird, und zwar für künstliche Wasserkörper gemäß der zweiten Spalte der nachstehenden Tabelle und für erheblich veränderte Wasserkörper gemäß der dritten Spalte der nachstehenden Tabelle: Einstufung des ökologischen Potentials Farbkennung Künstliche Wasserkörper Erheblich veränderte Wasserkörper gut und besser gleich große grüne und hellgraue Streifen gleich große grüne und dunkelgraue Streifen mäßig gleich große gelbe und hellgraue Streifen gleich große gelbe und dunkelgraue Streifen unbefriedigend gleich große orangefarbene und hellgraue Streifen gleich große orangefarbene und dunkelgraue Streifen schlecht gleich große rote und hellgraue Streifen gleich große rote und dunkelgraue Streifen
1 national measure recorded under this provision, in 1 form — sign in to view the analysis.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as consolidated on 2026-05-10; changes after this date are not shown.