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Komponente | Guter Zustand Konzentrationen an Schadstoffen | Die chemische Zusammensetzung des Grundwasserkörpers ist so beschaffen, dass die Schadstoffkonzentrationen — wie unten angegeben — — keine Anzeichen für Salz- oder andere Intrusionen erkennen lassen; — die Grundwasserqualitätsnormen, auf die in Anhang I der Richtlinie 2006/118/EG verwiesen wird, die gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b jener Richtlinie festgelegten Schwellenwerte für Grundwasserschadstoffe und Verschmutzungsindikatoren und die gemäß Artikel 8 Absatz 3 jener Richtlinie festgelegten unionsweiten Schwellenwerte nicht überschreiten; — nicht derart hoch sind, dass die in Artikel 4 spezifizierten Umweltziele für in Verbindung stehende Oberflächengewässer nicht erreicht, die ökologische oder chemische Qualität derartiger Gewässer signifikant verringert oder die Landökosysteme, die unmittelbar von dem Grundwasserkörper abhängen, signifikant geschädigt werden. Leitfähigkeit | Änderungen der Leitfähigkeit sind kein Hinweis auf Salz- oder andere Intrusionen in den Grundwasserkörper
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as consolidated on 2026-05-10; changes after this date are not shown.