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Regulation (EC) No 2037/2000 of the European Parliament and of the Council of 29 June 2000 on substances that deplete the ozone layer · European Union
Geregelte Stoffe, die in Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen, außer in Haushaltskühl- und -gefriergeräten, Lösungsmittel enthaltenden Einrichtungen, Brandschutzvorrichtungen und Feuerlöschern enthalten sind, werden bei der Wartung der genannten Einrichtungen oder vor deren Abbau oder Entsorgung zur Zerstörung nach von den Vertragsparteien zugelassenen Verfahren oder nach anderen umweltpolitisch annehmbaren Zerstörungstechnologien oder zu Recycling- oder Aufarbeitungszwecken zurückgewonnen.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-11-04 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.