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Regulation (EC) No 2037/2000 of the European Parliament and of the Council of 29 June 2000 on substances that deplete the ozone layer · European Union
Es werden alle praktikablen Vorsichtsmaßnahmen getroffen, um ein Austreten von Methylbromid aus Begasungsanlagen und bei anderen Tätigkeiten, bei denen Methylbromid verwendet wird, zu verhindern oder auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Bei der Verwendung von Methylbromid zur Bodenbegasung sind stets undurchlässige Folien während eines hinreichend langen Zeitraums einzusetzen oder andere Techniken anzuwenden, die zumindest das gleiche Umweltschutzniveau gewährleisten. Die Mitgliedstaaten legen Mindestanforderungen für die Befähigung des betreffenden Personals fest.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-11-04 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.