lexiara

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jede Menge aus der Gemeinschaft ausgeführter geregelter Stoffe einschließlich solcher, die im aktiven Veredelungsverkehr ausgeführt werden, unter getrennter Angabe der Ausfuhren nach Bestimmungsländern und der zur Verwendung als Ausgangsstoffe oder Verarbeitungshilfsstoffe, für wesentliche Verwendungszwecke, kritische Verwendungszwecke, für den Quarantänebereich oder für die Behandlung vor dem Transport, zur Deckung des grundlegenden Inlandsbedarf der Parteien nach Artikel 5 des Protokolls oder zur Zerstörung ausgeführten Mengen,

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-11-04 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.