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"neue Stoffe": die in Anhang II aufgeführten Stoffe. Diese Definition erstreckt sich auf Stoffe in Reinform oder in einem Gemisch, ungebraucht, nach Rückgewinnung, Recycling oder Aufarbeitung. Diese Definition erfasst jedoch keine Stoffe, die in einem Fertigerzeugnis enthalten sind, außer in Behältern, die zum Transport oder zur Lagerung solcher Stoffe verwendet werden; sie erfasst ferner keine unbedeutenden Mengen eines neuen Stoffes, der unbeabsichtigt oder zufällig während eines Herstellungsverfahrens oder aus unumgesetzten Ausgangsstoffen entsteht;

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-11-04 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.