lexiara

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(6) Griechenland hat seit der Einführung der MWSt.-Übergangsregelung 1993 das Präfix "EL" anstelle des Präfixes "GR" beibehalten, das nach dem internationalen Standardcode ISO-3166 Alpha 2 vorgesehen ist, auf den in Artikel 22 Absatz 1 Buchstabe d) Bezug genommen wird. Wegen der Folgen, die eine Änderung des Präfixes für alle Mitgliedstaaten hätte, sollte für Griechenland eine Ausnahmeregelung vorgesehen werden, so dass die ISO-Norm in Griechenland keine Anwendung findet.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-10-13 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.