anx_IV__para__49
In den steuerrechtlich freien Verkehr überführter Brennstoff schließt die von dem beaufsichtigten Unternehmen in den steuerrechtlich freien Verkehr überführte Brennstoffmenge ein.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as consolidated on 2024-03-01; changes after this date are not shown.