lexiara

B.

Für jede Brennstoffart, die in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt wird und für Verbrennungsprozesse in den in Anhang III genannten Sektoren verwendet wird und für die Emissionen berechnet werden: — Brennstoffmenge, die in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt wird; — Emissionsfaktor; — Gesamtemissionen; — Endverwendung(en) der Brennstoffe, die in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt werden; und — Unsicherheitsfaktor. Die Mitgliedstaaten treffen Maßnahmen zur Koordinierung der Anforderungen an die Berichterstattung mit bereits bestehenden Anforderungen an die Berichterstattung, um den Berichterstattungsaufwand der Unternehmen möglichst gering zu halten.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as consolidated on 2024-03-01; changes after this date are not shown.