art_10__para__3
2 % der Gesamtmenge der Zertifikate im Zeitraum 2021-2030 werden versteigert, um einen Fonds für die Verbesserung der Energieeffizienz und die Modernisierung der Energiesysteme bestimmter Mitgliedstaaten (im Folgenden „begünstigte Mitgliedstaaten“) gemäß Artikel 10d (im Folgenden „Modernisierungsfonds“) einzurichten. Die begünstigten Mitgliedstaaten für diese Menge von Zertifikaten sind die Mitgliedstaaten, deren Pro-Kopf-BIP zu Marktpreisen im Jahr 2013 unter 60 % des EU-Durchschnitts lag. Die dieser Menge von Zertifikaten entsprechenden Mittel werden gemäß Anhang IIb Teil A aufgeteilt.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as consolidated on 2024-03-01; changes after this date are not shown.