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art_10a__para__14

(5b) Sind weniger als 3 % der Gesamtmenge der Zertifikate erforderlich, um die verfügbare Höchstmenge im Sinne von Absatz 5 zu erhöhen, — werden bis zu 50 Millionen Zertifikate dazu verwendet, die Anzahl der Zertifikate, die für die Innovationsförderung gemäß Artikel 10a Absatz 8 zur Verfügung steht, zu erhöhen, und — werden bis zu 0,5 % der Gesamtmenge an Zertifikaten dazu verwendet, die Anzahl der Zertifikate, die für die Modernisierung der Energiesysteme bestimmter Mitgliedstaaten gemäß Artikel 10d zur Verfügung steht, zu erhöhen.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as consolidated on 2024-03-01; changes after this date are not shown.