art_10a__para__18
Diese Maßnahmen werden so ausgestaltet, dass ein angemessener Schutz vor dem Risiko einer Verlagerung von CO2-Emissionen, der auf Ex-ante-Benchmarks für indirekte CO2-Emissionen pro Produktionseinheit beruht, sichergestellt wird. Diese Ex-ante-Benchmarks werden für einen bestimmten Sektor bzw. Teilsektor berechnet als Produkt des Stromverbrauchs pro Produktionseinheit entsprechend den effizientesten verfügbaren Techniken und der CO2-Emissionen des entsprechenden europäischen Stromerzeugungsmix.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as consolidated on 2024-03-01; changes after this date are not shown.